Institutionelles-Schutzkonzept

Im Mai 2014 wurde in allen fünf Bistümern Nordrhein-Westfalens die derzeit gültige „Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung)“ in Kraft gesetzt.
Diese verpflichtet alle kirchlichen Rechtsträger ein Institutionelles Schutzkonzept (ISK) zu erstellen. In den Jahren 2017 und 2018 wurde für den Kirchengemeindeverband Nettetal ein ISK erarbeitet.

Ergänzungen dazu gibt es für jede Kirchengemeinde der GdG Nettetal für die pfarrlichen Gruppierungen. Das Schutzkonzept des KGV Nettetal finden Sie hier: